Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flimser Sanitär – Robin Giezendanner
Via Tarbin 6a, 7017 Flims Dorf
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Flimser Sanitär, insbesondere für Sanitärinstallationen, Reparaturen, Umbauten, Badsanierungen sowie Generalunternehmerleistungen (GU).

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung. Individuelle Abmachungen in Offerten, Auftragsbestätigungen und Werkverträgen haben Vorrang vor diesen AGB.

Die AGB gelten, sofern sie bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung beziehungsweise durch eine anderweitig nachweisbare gegenseitige Vereinbarung zustande.

Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung.

Leistungen, welche nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der vereinbarten Offerte beziehungsweise dem Werkvertrag.

Bei Pauschalangeboten gilt der vereinbarte Preis für den definierten Leistungsumfang. Änderungen und Zusatzleistungen werden separat verrechnet.

Flimser Sanitär ist berechtigt, bei grösseren Aufträgen angemessene Akontozahlungen gemäss dem vereinbarten Zahlungsplan zu verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach erfolgloser Mahnung können weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen und nach angemessener Ankündigung ausgesetzt werden.

4. Zusatzarbeiten und unvorhergesehene Arbeiten

Bei Sanierungs- und Umbauarbeiten können unvorhersehbare Umstände auftreten, insbesondere:

- Verdeckte Leitungen oder Installationen
- Beschädigte oder nicht normgerechte bestehende Installationen
- Feuchtigkeitsschäden oder mangelhafte Bausubstanz
- Schadstoffbelastungen, insbesondere Asbest
- Zusätzliche bauliche oder technische Anforderungen

Arbeiten, die aufgrund solcher Umstände zusätzlich notwendig werden und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden vor ihrer Ausführung mit der Bauherrschaft besprochen und nach Möglichkeit schriftlich vereinbart.

Zusätzliche Kosten und mögliche Terminverschiebungen werden frühzeitig mitgeteilt.

Dringende Massnahmen zur Abwendung unmittelbarer Schäden oder Gefahren bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

5. Termine und Ausführung

Vereinbarte Ausführungstermine gelten als verbindlich, soweit sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.

Bei Verzögerungen durch Lieferengpässe, zusätzliche Arbeiten, behördliche Anforderungen, höhere Gewalt oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Flimser Sanitär können sich Termine angemessen verschieben.

Flimser Sanitär informiert die Bauherrschaft über wesentliche Terminänderungen.

Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bei Verzug bleiben vorbehalten.

6. Mitwirkungspflichten der Bauherrschaft

Die Bauherrschaft stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich sind und die erforderlichen Anschlüsse sowie die notwendigen Arbeitsbedingungen vorhanden sind.

Persönliche Gegenstände und empfindliche Einrichtungen sind vor Arbeitsbeginn aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich zu entfernen beziehungsweise ausreichend zu schützen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verzögerungen oder nachweisbare Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich verrechnet werden.

7. Bestehende Installationen und Bausubstanz

Bei Umbauten und Sanierungen übernimmt Flimser Sanitär die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der vertraglich vereinbarten eigenen Leistungen.

Für bereits vorhandene Mängel an bestehenden Installationen oder Bauteilen, die nicht Gegenstand des Auftrags sind und nicht durch Flimser Sanitär verursacht werden, wird keine Verantwortung übernommen.

Werden während der Arbeiten solche Mängel festgestellt, informiert Flimser Sanitär die Bauherrschaft über deren Auswirkungen und erforderliche Massnahmen.

8. Generalunternehmerleistungen und Drittunternehmen

Bei Generalunternehmeraufträgen übernimmt Flimser Sanitär die vertraglich vereinbarte Organisation, Koordination und Ausführung der Arbeiten unter Einbezug geeigneter Fachunternehmen.

Flimser Sanitär ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer beizuziehen.

Für Leistungen von Subunternehmern, die Flimser Sanitär im Rahmen eines GU-Vertrags schuldet, bleibt Flimser Sanitär gegenüber der Bauherrschaft nach Massgabe des Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Werden einzelne Unternehmen durch die Bauherrschaft direkt beauftragt, sind deren Leistungen, Termine und Verpflichtungen nicht Bestandteil des GU-Vertrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzlicher Koordinationsaufwand infolge Änderungen durch die Bauherrschaft oder direkt beauftragte Unternehmen kann nach vorgängiger Vereinbarung separat verrechnet werden.

9. Änderungen durch die Bauherrschaft

Änderungswünsche nach Auftragserteilung können Auswirkungen auf Kosten, Materialbestellungen und Ausführungstermine haben.

Bereits bestelltes, individuell angefertigtes oder nicht mehr retournierbares Material wird bei einer vom Kunden veranlassten Änderung beziehungsweise Vertragsauflösung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung vermeidbarer Kosten abgerechnet.

Änderungen des Leistungsumfangs sollen vor Ausführung schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.

10. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung wird das Werk der Bauherrschaft zur Abnahme beziehungsweise Prüfung übergeben. Festgestellte Mängel können in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR).

Bei Bauwerken sowie bestimmungsgemäss darin integrierten Werken beträgt die gesetzliche Mängelrügefrist grundsätzlich 60 Tage ab Ablieferung beziehungsweise Entdeckung des Mangels. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben vorbehalten.

Bei berechtigten Mängeln besteht das gesetzliche Recht auf unentgeltliche Nachbesserung. Flimser Sanitär ist Gelegenheit zu geben, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und eine fachgerechte Behebung zu organisieren.

Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte der Bauherrschaft bleiben unberührt.

11. Materialien und Produkte

Flimser Sanitär verwendet geeignete Materialien und Produkte entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Bei Nichtverfügbarkeit einzelner Produkte wird mit der Bauherrschaft eine geeignete Alternative vereinbart.

Herstellergarantien gelten gemäss den jeweiligen Garantiebedingungen und ergänzen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, ohne diese einzuschränken.

12. Haftung

Flimser Sanitär haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Schäden, die ausschliesslich durch bereits bestehende Mängel, unsachgemässe Eingriffe Dritter oder nicht von Flimser Sanitär zu vertretende Umstände entstehen, besteht nicht.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

13. Unterbruch oder vorzeitige Vertragsauflösung

Wird ein Auftrag durch die Bauherrschaft vorzeitig beendet, erfolgt die Abrechnung der bereits ausgeführten Leistungen sowie weiterer gesetzlich geschuldeter Beträge.

Es gelten insbesondere die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts über den Werkvertrag.

Flimser Sanitär bemüht sich, vermeidbare Kosten nach Möglichkeit zu reduzieren.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, wird der Sitz von Flimser Sanitär in Graubünden als Gerichtsstand vereinbart.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Massgebend ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.

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